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Firmencodex (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerlach Gerüstbau GmbH

1. Geltungsbereich,
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die die Gerlach Gerüstbau GmbH im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Gerüstbauvertrages erbringt.

2. Vertragsabschluss, Vertragsgrundlage
Die Angebote der Gerlach Gerüstbau GmbH sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Gerlach Gerüstbau GmbH zustande.

Vertragsgrundlage sind das Angebot unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Auftragsbestätigung. Ergänzend gelten die VOB/B sowie die ATV DIN 18299 und ATV DIN 18451. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.


3. Beginn und Ende der Gebrauchsüberlassung
Der Beginn der Gebrauchsüberlassung bestimmt sich nach dem vertraglich vereinbarten Termin. Sollte eine vorzeitige Nutzung durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte stattfinden, beginnt die Gebrauchsüberlassung an dem Tag, an welchem die Nutzung erstmalig stattfand.

Die Gebrauchsüberlassung endet drei Werktage nach dem Zugang der durch den Kunden erteilten Freigabe zum Abbau der Gerüste. Sie hat in Textform zu erfolgen.


4. Pflichten bei der Benutzung, Obhutspflichten
Der Kunde hat die Gerüste pfleglich zu behandeln und diese schonend und ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Nutzung ist untersagt. Veränderungen am Gerüst (Umbau von Gerüsten, Ausbau von Gerüstteilen) durch den Kunden sind ebenfalls untersagt
Der Kunde hat alles zu unterlassen, was zu einer Beschädigung von Gerüstbauteilen durch ihn führen kann. Die vorgenannten Regelungen gelten auch für vom Kunden beauftragte Dritte.

Der Kunde hat die erforderlichen Maßnahmen gegen das Abhandenkommen von Gerüstbauteilen zu treffen. Er ist verpflichtet, jede Veränderung, Beschädigung sowie das Abhandenkommen von Gerüstbauteilen unverzüglich gegenüber der Gerlach Gerüstbau GmbH in Textform anzuzeigen.


5. Rückgabe
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gerüste im vollständigen Zustand und frei von Schäden, besenrein zurückzugeben. Grobe Verschmutzungen sind vor dem Abbau zu entfernen.


6. Vergütung, Aufmaß, Abrechnung
Für die Vergütung, das Aufmaß und die Abrechnung gelten die Regelungen der VOB/B sowie der ATV DIN 18451.


7. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen angemessene Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen.

Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers.

 

8. Haftung
Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Gerlach Gerüstbau GmbH sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gerlach Gerüstbau GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche gegen die Gerlach Gerüstbau GmbH aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


9. Schlussbestimmungen
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Firmensitz der Gerlach Gerüstbau GmbH.
 
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen der Gerlach Gerüstbau GmbH und dem Kunden unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.